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Klaus-Michael Wengler geboren am 26.02.1959 in Wendhausen / Hildesheim

  • Bestellung zum Steuerbevollmächtigten am 27.06.1977
  • Selbständig als Steuerbevollmächtigter seit 1978
  • Bestellung zum Steuerberater am 02.12.1983

Als Steuerberater kümmere ich mich gern um Ihre steuerliche Beratung und Gestaltung. Ich werde gern Ihr engagierter Berater, der Ihnen bei den täglichen Problemen Ihres Geschäftes zur Seite steht. Gemeinsam können wir Antworten auf wirtschaftliche und steuerliche Fragen erarbeiten. Bei juristischen Themen arbeite ich mit dem Rechtsanwalt Thomas Wengler zusammen. Meine Beratung erfolgt in vertrauensvollen Gesprächen umfassend und fachkundig und ist auf eine nachhaltige, langfristige Mandanten Betreuung gerichtet.

Honorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebühren-Verordnung (künftig: StBGebV). Die Gebühr für eine Erstberatung in der Steuerberatung beträgt gemäß der StBGebV 180 € zzgl. Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist das oberste Ziel, was wir bei unseren Arbeiten erreichen wollen.

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